Erwirtschaftete Bonn im Jahr 2009 noch ein Bruttoinlandsprodukt von 11,3 Milliarden Euro, so waren es 2012 bereits 19,6 Milliarden Euro – Tendenz noch weiter steigend. Das hat zur Folge, dass mehr Bonner Bürger berufstätig sein können. Die Bundesagentur für Arbeit registrierte im Juni 2013 insgesamt 160.336 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Bundesstadt, die damit einen neuen Höchststand bei diesem Indikator erreichen konnte. Gegenüber Juni 2012 ist die Beschäftigung um 1,2 % gewachsen, das entspricht 1900 Arbeitnehmern.
Doch wo viele Menschen arbeiten, gibt es auch Straftäter. Davor kann sich kein Unternehmen einhundertprozentig schützen, doch man kann seine Mitarbeiter überprüfen lassen. Die Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Bonn stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, klopfen den Background Ihrer Bewerber und Mitarbeiter ab und ermitteln bei vorliegenden Verdachtsmomenten, insbesondere beim Verdacht der Vorteilsnahme. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch: 0228 2861 4084.
Immer wieder kommt es selbst in den bestgeführten Unternehmen vor, dass sich Mitarbeiter illegal einen Vorteil verschaffen – meist zum Nachteil ihres Arbeitgebers, wie dieser
Fall zeigt:
Herr Raffke (alle Namen geändert) war seit 11 Jahren Niederlassungsleiter einer Baustoffhandelsfirma, die bundesweit 28 Filialen unterhielt, die Bedarfsdeckung für Schreiner-, Maurer- und
Fliesenlegerbetriebe stellte dabei das Hauptgeschäft dar. Herr Raffke selbst baute für seine Familie und seine Eltern seit einem halben Jahr ein Doppelhaus und durfte, mit Genehmigung des
Firmeninhabers, die benötigten Baumaterialien zum Einkaufspreis erwerben. Leider war damit das Material lediglich angeschafft, aber noch nicht verbaut. Einiges konnte Herr Raffke selbst
bewerkstelligen, doch für viele Arbeiten musste er Handwerker beauftragen.
Eines Tages kam Herr Giermann, Geschäftsführer einer Bautischlerei, die normalerweise viele ihrer Materialien von Herrn Raffkes Arbeitgeber bezog, zu Herrn Raffke und machte ihm folgendes Angebot: Herr Raffke sollte mehrere Fenster und Türen – angeblich für das eigene Doppelhaus – erwerben und diese dann an Herrn Giermann zum Selbstkostenpreis weitergeben. Im Gegenzug würden die Handwerker des Herrn Giermann am Doppelhaus des Herrn Raffke alle Fenster und Türen kostenlos einbauen. Gesagt – getan. Der Inhaber des Baustoffhandels bekam davon zunächst nichts mit und Herr Raffke meinte, er sei fein aus der Sache gekommen. Doch in diesem Falle hat er sich der Vorteilsnahme nach §§ 299 ff. StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) strafbar gemacht. Zudem schadete er seinem Arbeitgeber dadurch in erheblichem Maße. Und auch Herr Giermann hat sich durch die Bestechung strafbar gemacht. Zum Glück hatten andere Mitarbeiter der Filiale Unstimmigkeiten festgestellt und diese Information an Herrn Raffkes Arbeitnehmer weitergeleitet. Durch die anschließende Beauftragung der Kurtz Detektei Bonn konnten die Täter schließlich überführt werden.
Wenn auch Sie den Verdacht hegen, dass Ihr Arbeitnehmer sich Ihnen gegenüber illoyal verhält, oder sich ein anderer der Vorteilsnahme, Bestechlichkeit und/oder Bestechung zu Ihrem Schaden oder zum Schaden der Allgemeinheit schuldig macht, dann kontaktieren sie die Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Bonn per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-bonn.de oder unter der Rufnummer 0228 2861 4084 für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten sich zur Überprüfung bzw. Überführung der verdächtigen Person bieten.
*Hinweis: Das Büro der Kurtz Detektei Bonn liegt im Bonner Stadtteil Bad Godesberg. Alle Einsätze werden von der Zeppelinstraße in Bonn aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Bonn, sondern um vergangene oder mögliche künftige Einsatzorte. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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