Beim Verdacht der Veruntreuung oder der Unterschlagung von Firmeneigentum sind unsere qualifizierten Wirtschaftsdetektive in Bonn Ihre fachkundigen Ansprechpartner: 0228 2861 4084.
Unterschlagung und Veruntreuung (im deutschen Strafrecht "Untreue") zählen beide zu den Vermögensdelikten des StGB und treten sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich auf; mit Letzterem wollen wir uns hier beschäftigen. Bei der Unterschlagung nach § 246 StGB handelt es sich um die widerrechtliche Aneignung von zur Leihe oder für die Ausführung einer Erwerbstätigkeit zur Verfügung gestellten Materialien, aber auch um die nicht zweckgerichtete Verwendung von Geldern. Zwei Beispiele, um den Sachverhalt zu erläutern:
1. Einem Mitarbeiter wird für die Ausübung seiner Tätigkeit ein firmeneigener Laptop zur Verfügung gestellt, den er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zurückgibt. 2. Einem Arbeitnehmer wird eine bestimmte Summe ausgehändigt, die zweckgebunden ist, bspw. zum Betanken des Firmenfahrzeugs, der Angestellte verwendet diese Summe jedoch für eigene Zwecke. In beiden Fällen ist der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt, der Geschädigte, i.d.R. der Arbeitgeber, kann zivil- und strafrechtliche Maßnahmen einleiten – sofern sich die Tat belegen lässt. Nun ist gerade das erstgenannte Beispiel für gewöhnlich ein "klarer Fall", in dem die Tätigkeit unserer Bonner Detektei nicht benötigt wird. Doch anders verhält es sich, wenn bspw. ein Lieferfahrer heimlich Auslieferungsware unterschlägt. Durch Observationen des verdächtigen Mitarbeiters und weiterführende Recherchen gelingt es uns in den meisten Fällen, den Täter gerichtsfest zu überführen. Auch die Rückführung widerrechtlich entwendeten oder vorenthaltenen Eigentums gehört zum alltäglichen Aufgabengebiet unserer IHK-zertifizierten Detektive in Bonn (lesen Sie hierzu gern den Bericht zu unserem einschlägigen "Bootsfall"). Rufen Sie uns im Bedarfsfall unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.
Im Gegensatz zur Unterschlagung ist die Veruntreuung nach § 266 StGB ein Zugriff auf Geldmittel, die nicht bar zur Verfügung gestellt werden, sondern für deren Verwendung eine Handlungsvollmacht, bspw. eine Kontovollmacht, besteht. Gerade Mitarbeiter in verantwortungsvollen Positionen bedienen sich unberechtigt an Firmengeldern, indem sie zum Beispiel Scheinrechnungen erstellen und den Rechnungsbetrag vom Firmenkonto an sich selbst bzw. an einen Komplizen überweisen oder Kontodaten bei der Erstellung regulärer Rechnungen verändern.
In diesen und anderen Konstellationen von Veruntreuung recherchieren und observieren unsere Privatdetektive aus Bonn, um Firmenverflechtungen, Komplizenschaften, Interessenskonflikte, Sicherheitslücken etc. aufzudecken, die im Zusammenhang mit Untreue-Delikten bestehen. Mitunter fußen diese Taten auf einem Netz von Verschleierungen und Tatbeteiligungen. Im Ergebnis unserer Ermittlungen erstellen wir eine gerichtsverwertbare Beweisdokumentation zur Einleitung rechtlicher Schritte. Lassen Sie sich fallspezifisch und unverbindlich von unserem Detektivteam beraten. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 0228 2861 4084.
*Hinweis: Das Büro der Kurtz Detektei Bonn liegt im Bonner Stadtteil Bad Godesberg. Alle Einsätze werden von der Zeppelinstraße in Bonn aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Bonn, sondern um vergangene oder mögliche künftige Einsatzorte. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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