Ist Ihr Kind beim ehemaligen Lebenspartner gut aufgehoben? Ist er/sie geeignet, ein Kind zu betreuen und zu versorgen? Bewegt er/sie sich in einem kindgerechten Umfeld oder wird Ihr Kind schlechten Einflüssen ausgesetzt?
In Sorgerechtsangelegenheiten sind die Beteiligten zu Überprüfungs- und Nachweiszwecken häufig auf die Hilfe unserer IHK-zertifizierten Privatdetektive aus Bonn angewiesen – gern stehen wir auch Ihnen zur Verfügung: 0228 2861 4084.
Der Begriff Sorgerechtsverletzung wird häufig mit der Verletzung der Aufsichtspflicht verwechselt bzw. gleichgesetzt, doch der Terminus umfasst wesentlich mehr und kann diverse weitere Formen annehmen. Sorgerecht heißt nicht nur, darauf aufzupassen, dass dem Kind nichts passiert, sondern auch, dass sich das Kind allgemein sozialverträglich verhält, gut versorgt wird (Nahrungsmittel, Kleidung), gesund ist, regelmäßig zur Schule geht (Schulpflicht) und genügend Freizeit für eigene Aktivitäten erhält. Auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes zu achten, ist Obliegenheit beider Elternteile – sowohl desjenigen, bei dem das Kind aufwächst, als auch desjenigen, der ein Umgangsrecht innehat.
Doch was, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Ex-Partner nicht verantwortungsvoll und fürsorglich mit dem Kind umgeht, es womöglich sogar misshandelt? Ein bloßer Verdacht reicht natürlich nicht aus, ein Gericht zu überzeugen – Sie brauchen hieb- und stichfeste Beweise. Unsere erfahrene Privatdetektei aus Bonn prüft mittels Observation, wie sowohl der verdächtige Elternteil als auch dessen soziales Umfeld mit dem Kind interagiert. Die gewonnenen Erkenntnisse werden gerichtsverwertbar dokumentiert.
Womöglich glauben Sie, Ihr Kind sei bei Ihrem oder Ihrer Ex gut betreut, alles scheint normal, Sie hegen keinerlei Verdacht – bis Sie ein Außenstehender, bspw. ein Freund, Nachbar oder auch Familienangehöriger, darauf hinweist, dass Ihr Ex einen fragwürdigen Umgang pflegt, zu übermäßigem Alkohol- oder gar Drogenkonsum neigt oder kriminellen Tätigkeiten nachgeht. Möglicherweise verhält sich der Ex-Partner im Beisein des Kindes korrekt, doch der Kontakt zu dubiosen Gestalten oder ein angetrunkener bzw. durch Drogen "beseelter" Elternteil ist dennoch kein angemessener Umgang für ein Kind. Gerade bei Betäubungsmittelmissbrauch lässt sich nicht absehen, ob ein heute noch vernünftiges Verhalten nicht künftig drastisch zum Negativen umschlägt. Wie zuvor ausgeführt, reicht der alleinige Verdacht einer Sorgerechtsverletzung nicht aus, um Ihrem bzw. Ihrer Ex den Umgang mit dem Kind zu untersagen, ein Familiengericht wird auf handfesten Beweisen bestehen.
Neben Observationen bietet es sich in solchen Fällen häufig an, legendierte Befragungen von Nachbarn und Freunden des Ex-Partners durchzuführen, um seine Lebensumstände zu hinterfragen. Gern berät Sie die Kurtz Detektei Bonn fallorientiert zu unseren Ermittlungsmöglichkeiten. Senden Sie uns für Ihre unverbindliche Anfrage eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-bonn.de oder rufen Sie uns an: 0228 2861 4084.
*Hinweis: Das Büro der Kurtz Detektei Bonn liegt im Bonner Stadtteil Bad Godesberg. Alle Einsätze werden von der Zeppelinstraße in Bonn aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Bonn, sondern um vergangene oder mögliche künftige Einsatzorte. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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