03. Februar 2017
Welcher Arbeitnehmer kennt es nicht: Der Schreibtisch bei der Arbeit ist gefüllt mit allerlei ansprechendem und nützlichem Büromaterial, von dem man ein paar Kugelschreiber, Radiergummis und Notizheftchen auch für Zuhause gut gebrauchen könnte. Mal schnell einen schönen Stift mit Firmenlogo mitgenommen, für die Ehefrau einen Aktenordner eingepackt und einen Geburtstagsbrief an die Schwiegermutter auf hochwertigem Firmenbriefpapier geschrieben; diese und ähnliche Handlungen sind nach Ansicht der meisten Angestellten laut einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) nicht verboten, geschweige denn kriminell, da der Firma kein großer finanzieller Schaden entstehe. Oftmals herrscht die Meinung vor, dass die Materialien doch sowieso benutzt würden, egal ob auf der Arbeit oder zuhause. Jeder vierte Mann und jede fünfte Frau gaben zu, bereits mindestens einmal Büromaterial entwendet zu haben.
Die Krux: Abgesehen von anderslautenden Einzelfallentscheidungen gilt selbst der Diebstahl kleiner, beinahe wertloser Gegenstände aus dem Betriebseigentum (geringfügiger Diebstahl) als Kündigungsgrund, meist sogar fristlos. Schließlich ist das Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zum Angestellten durch diese Delikte nachhaltig gestört. Naturgemäß wird unsere Detektei aus Bonn (0228 2861 4084) noch weitaus häufiger mit der Aufklärung von zumeist erheblicheren Delikten wie Lager- und Transportdiebstahl, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl bzw. Unterschlagung von Firmenfahrzeugen betraut. Doch auch das Thema Bürodiebstahl spielt im Detektivalltag immer wieder eine Rolle, weswegen wir es nachfolgend eingehend beleuchten wollen.
Freilich lohnt es sich für die meisten Arbeitgeber finanziell nicht, die Detektei Kurtz mit der Untersuchung von Toilettenpapierdiebstählen zu beauftragen, schließlich gibt es Ermittlungsdienstleistungen nicht zum Nulltarif (zu unseren Honoraren siehe hier). Allerdings ändert sich der Sachverhalt, wenn diese Diebstähle gewerbsmäßigen Charakter annehmen, denn dann bedingt die schiere Menge auch bei geringwertigen Gegenständen relevante Schadensummen. Dazu kann es bspw. kommen, wenn ein Mitarbeiter ein Nebengewerbe ausübt und hierfür regelmäßig größere Mengen solcher geringwertiger Artikel benötigt.
Um beim nicht zufällig gewählten Beispiel des Toilettenpapiers zu bleiben: Vor wenigen Jahren bewiesen unsere Bonner Detektive, dass ein Arbeitnehmer, der nebenbei Events organisierte (hauptsächlich Club-Konzerte und Disco-Partys), über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr Toilettenpapier im Wert einer fünfstelligen Summe entwendet hatte.
Auch wenn 50 % der langfingrigen Angestellten gern Kugelschreiber, 27 % Papier und 26 % Büroklammern einstecken und damit im Einzelfall nur wenig Schaden entsteht, handelt es sich bei diesen Vergehen nicht um Kavaliersdelikte. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) definiert Diebstahl in § 242 eindeutig: die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sie zu behalten oder an Dritte weiterzugeben. „Kleinvieh macht auch Mist“, heißt es so schön, und Ausgaben für Büromaterialien machen einen nicht unbeachtlichen Teil der Jahresbilanz vieler Firmen aus. Selbstverständlich ist der Diebstahl eines Kugelschreibers nicht eins zu eins mit der Entwendung wertvollerer Gegenstände oder von Bargeld zu vergleichen – bei niedrigen Cent- oder Euro-Beträgen drücken Gerichte im Einzelfall ein Auge zu –, jedoch ist die rechtliche Grundlage eindeutig: Auch die Mitnahme einer Druckerpatrone ist ein Diebstahl, der, selbst wenn er nicht zu einer Verurteilung führt, das Vertrauen in den betreffenden Angestellten schmerzlich verletzt. Die Härte der gerichtlich verhängten Strafen richtet sich in der Regel unter anderem nach der Schadenhöhe; entsprechend ist die Bereitschaft, etwas Wertvolles zu stehlen, deutlich geringer als bei scheinbar wertlosen Besitztümern. Somit sind aber auch Diebstähle von Büromaterialien deutlich häufiger als bspw. die Entwendung ganzer Baumaschinen.
Weitere problematische Aspekte sind das Sicherheitsgefühl und die Dreistigkeit, die sich mit jedem unentdeckten Diebstahl erhöhen, weshalb die Täter nach und nach immer größere Mengen und immer wertvollere Objekte ins Auge fassen. Wo kriminelle Energie vorhanden ist, lässt sich der Angestellte auf lange Sicht erfahrungsgemäß auch nicht von hohen Werten oder möglichen höheren Strafen abschrecken. Ob nun hochwertig oder nicht – bereits bei einem Anfangsverdacht sollten Sie als Unternehmer keine Gefangenen machen, sondern sich umgehend an unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Bonn wenden: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de. Wir bemühen uns um eine zeitnahe und reibungslose Aufklärung der Diebstähle, um weitere Schäden abzuwenden und betroffenen Betrieben die Möglichkeit zu geben, etwaigen Nachahmungstätern ein abschreckendes Exempel zu statuieren.
Wir wollen an dieser Stelle nicht das Bild des grundsätzlich kriminellen Angestellten zeichnen, jedoch ist es wichtig, ein Bewusstsein für firmeninterne Kriminalität, für den Tatort Arbeitsplatz zu schaffen. Denn ohne dieses Bewusstsein fehlt nach der Erfahrung unserer Bonner Privatdetektive vielfach die gebotene Aufmerksamkeit, die Sensibilität für Ungereimtheiten im Unternehmen, weshalb auch die Bereitschaft zur Ergreifung von Konsequenzen gering ist bzw. sich erst sehr schleichend herauskristallisiert.
Natürlich können abgesehen von Arbeitnehmern auch externe Personen für Diebstähle im Unternehmen verantwortlich sein: Kunden, Freelancer, Zulieferer, Dienstleister (Gebäudereinigung und Ähnliches), Konkurrenten oder schlicht Besucher; sie alle könnten die Möglichkeit haben, Wertgegenstände an sich zu nehmen und diese verschwinden zu lassen. Sind auffallend oft nach Besprechungen mit einem bestimmten Zulieferer Verluste an Materialien zu verzeichnen, so lässt sich ein Verdacht gegen diesen kaum vermeiden.
Unabhängig davon, wer hinter den Diebstählen in Büros und Firmen vermutet wird, zählt es zu den diesbezüglich wichtigsten Aufgaben der Geschäftsleitung, nicht nur vorbeugend, sondern speziell auch nach erkannten Delikten offen zu kommunizieren, welche Konsequenzen Langfinger im Unternehmen zu erwarten haben. Hierdurch lässt sich ein Abschreckungseffekt für potentielle künftige Diebe erzielen, und vielleicht sieht sich der eine oder andere reuige Täter sogar veranlasst, die „lediglich ausgeliehenen“ Aktenordner unerkannt zurückzubringen, um sich damit eine peinliche Untersuchung zu ersparen. Besonders eindrucksvoll kommt eine solche Belehrung natürlich daher, wenn die Betriebsleitung einen überführten Dieb mitsamt der nachfolgenden Konsequenzen präsentieren kann – gern hilft Ihnen unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn bei der Identifizierung, gerichtsfesten Überführung und auf Wunsch auch Konfrontierung solcher Betriebsdiebe (Letzteres zum Beispiel zwecks Erlangung eines notariellen Schuldanerkenntnisses).
Ein Tipp am Rande: Die arbeitnehmerseitige Bereitschaft zu stehlen sinkt Studien zufolge deutlich mit einer guten Bezahlung und hohen Wertschätzung der eigenen Arbeit innerhalb des Unternehmens. Angestellte, die sich ausgenutzt fühlen, glauben, ihnen stehe als Ausgleich für getane Arbeit und für einen subjektiv empfundenen Mangel an Lob "wenigstens etwas" zu.
Ist Ihnen oder einer anderen Stelle im Unternehmen aufgefallen, dass im Vergleich zu den Vorjahren auffällig viele Büromaterialien bestellt und verwendet werden, dass Geldbeträge fehlen oder firmenzugehörige Wertgegenstände abhanden gekommen sind, so sind Sie vermutlich Opfer einer oder mehrerer Straftäter in den eigenen Reihen geworden. Egal, ob Sie bereits einzelne Mitarbeiter im Auge haben oder lediglich einen generellen Verdacht gegen eine bestimmte Abteilung hegen: Die Kurtz Detektei Bonn hilft Ihnen mit diversen variabel einsetzbaren Ermittlungsmethoden wie Observationen, Betriebseinschleusungen unter Legende oder Lockvogeleinsätzen (z.B. in Form von Testkäufen) – und zwar nicht nur in Bonn, sondern im gesamten Umland, bspw. in Koblenz, Euskirchen, Köln und Siegburg. Gern beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei: 0228 2861 4084.
Verfasserin: Maya Grünschloß
Kurtz Detektei Bonn
Zeppelinstraße 8
53177 Bonn
Tel.: 0228 2861 4084
E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de
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*Hinweis: Das Büro der Kurtz Detektei Bonn liegt im Bonner Stadtteil Bad Godesberg. Alle Einsätze werden von der Zeppelinstraße in Bonn aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Bonn, sondern um vergangene oder mögliche künftige Einsatzorte. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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